gesellschaftlicher Fonds

Unteilbarer gesellschaftlicher Fonds, - bei den bis 1972 in bestehenden Betrieben staatlicher Beteiligung im Zusammenhang mit der Industriepreisreform (Preisreform) und der Umbewertung der Grundmittel geschaffener finanzieller Fonds in Höhe der Differenz zwischen den neuen und den bisherigen Nettobuchwerten der Grundmittel.