Gesetzliche Feiertage

Gesetzliche Feiertage, - im allgemeinen arbeitsfreie Sonn- und Feiertage. I. e. S. wird zwischen Sonn- und Feiertagen arbeitsrechtlich unterschieden. Gesetzliche Feiertage in sind der 1. Januar, Karfreitag, Ostersonntag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, 7. Oktober sowie 25. und 26. Dezember. An Sonn- und Feiertagen ist die Arbeit zulässig, wenn es die Versorgung und Betreuung der Bevölkerung, der ununterbrochene Produktionsablauf, die volle Ausnutzung von Anlagen oder die Durchführung volkswirtschaftlich bes. wichtiger Aufgaben erfordern. Als Sonn- und Feiertagsarbeit gilt die Arbeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr und bei Schichtarbeit die gesamte Schicht der Werktätigen während dieser Zeit.