gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung und was Sie beachten müssen.

Die Arbeitnehmer können es monatlich an ihrer Lohnabrechnung feststellen, dass in die gesetzliche Rentenversicherung ganz automatisch eingezahlt wird: Man bekommt seine Hälfte des Beitrags bei der gesetzliche Rentenversicherung vom Arbeitgeber gar nicht erst ausbezahlt. Der Versicherungsträger der gesetzlichen Rentenversicherung ist bei den meisten die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte BfA in Berlin. Der Arbeitgeber legt seine Hälfte des Beitrags der gesetzlichen Rentenversicherung dazu und reicht das ganze also an die BfA weiter. Sie können das nicht kündigen oder austreten, denn die gesetzliche Rentenversicherung ist eine so genannte Pflichtversicherung. Selbst wenn man nur einen 400-Euro-Job hat, ist man rentenversicherungspflichtig. Dann bezahlt jedoch nur der Arbeitgeber die Beiträge der Rentenversicherung. Wenn man in einem Privathaushalt beschäftigt ist, dann beträgt der Rentenversicherungsbeitrag lediglich 5 Prozent.

Wenn man einen Verdienst hat zwischen 401 und 800 Euro, dann bezahlt der Arbeitgeber einen Rentenversicherungsbeitrag von 9,95 Prozent. Wenn man mindestens 800 Euro monatlich verdient, dann beträgt der Rentenversicherungsbeitrag bei der gesetzlichen Rentenversicherung 19,9 Prozent vom Brutto, weil sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer jeweils 9,95 Prozent bezahlen.

Wer ein sehr hohes Einkommen hat, der braucht nur den maximalen Rentenversicherungsbeitrag zu bezahlen. In den alten Bundesländern ist der Maximalbeitrag zirka 1044 Euro, das gilt seit 2007. Wenn man angestellt ist, dann kommen also maximal ca. 522 Euro vom Lohnbrutto als gesetzliche Rentenversicherung an die Rentenversicherung. In den neuen Bundesländern ist das etwas niedriger. Dort ist der Maximalbeitrag in der Summe zirka 905 Euro.

Der gesetzliche Rentenversicherung Durchschnittsbetrag über alle Angestellten ist zirka 280 Euro, die monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt werden. Wenn man ein Arbeitsleben von 40 Jahren ansetzt, dann ergibt das alles zusammen eine sechsstellige Summe. Daraus wird unter anderem die normale Altersrente bezahlt. Zusätzlich kommt die gesetzliche Rentenversicherung auf für Witwenrente, Waisenrente und für Reha nach Unfall bzw. Krankheit.

Hier soll es überwiegend um die Altersrente gehen, im Fachjargon wird sie auch als Rente wegen Alters bezeichnet. Unsere Zielsetzung ist es ja, dass durch die gesetzliche Rentenversicherung der Ruhestand in der Zukunft möglichst angenehm werden wird. Damit man die Altersrente beziehen kann, ist es erforderlich, dass man bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Man muss ein bestimmtes Alter haben, und man muss für einen bestimmten Zeitraum in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt also rentenversichert gewesen sein. Wer also davon träumt, schon frühzeitig in Rente zu gehen - dafür gibt es kein Geld aus der Rentenkasse.