Gewerbesteuer

Gewerbesteuer - von privaten Gewerbetreibenden zu zahlende Realsteuer. Besteuerungsgrundlagen sind der Gewerbeertrag und das Gewerbekapital. Der Steuermessbetrag wird durch Anwenden eines Hundert- bzw. Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf die Besteuerungsgrundlagen ermittelt, die sich daraus ergebenden beiden Steuermessbeträge werden addiert und die Gewerbesteuer durch Anwendung des Hundertsatzes (Hebesatz) auf die sich ergebende Summe festgesetzt. In der wird die Gewerbesteuer nur noch erhoben, soweit von den Gewerbetreibenden keine neuen Industriepreise berechnet werden. Ihr Wirkungsfeld ist begrenzt. - In der BRD ist die Gewerbesteuer die wichtigste Gemeindesteuer, von der bestimmte Anteile an den Bund und das jeweilige Land abzuführen sind.