Gewichtstoleranz

Gewichtstoleranz - im Handel mit Massengütern gestattete Abweichung der tatsächlich gelieferten von der vertraglich vereinbarten Menge. Die - zulässige Höhe der Gewichtstoleranz ergibt sich aus Festlegungen im Vertrag oder aus Handelsbräuchen. Gründe für Mengenabweichungen können z. B. die volle Auslastung des Schiffes beim Kauf ganzer Schiffsladungen oder das Austrocknen der Ware beim Transport sein. Auch in den Lizenzbestimmungen verschiedener Länder sind Gewichtstoleranz enthalten, d. h. Festlegungen, bis zu welchem Umfang Abweichungen von dem in der Außenhandelslizenz genannten Gewicht zulässig sind.