Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung, Aufwands- und Ertragsrechnung - Teil des Jahresabschlusses kapitalistischer Betriebe, in dem Kosten, Profitverwendungen und Erlöse gegenübergestellt werden. Für die Aktiengesellschaften in der BRD ist das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung verbindlich in Staffelform vorgeschrieben. Ausgehend von den Umsatzerlösen wird unter Berücksichtigung der Erhöhung bzw. Verminderung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie anderen aktivierten Eigenleistungen die Gesamtleistung ermittelt. Hiervon werden Aufwendungen für Roh-, Hills- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren abgesetzt. Dem so errechneten Rohertrag werden sonstige Erlöse zugerechnet. Dazu gehören u. a.: Erträge aus Gewinngemeinschaften und Gewinnabführungsverträgen, Erträge aus Beteiligungen u. a. Finanzanlagen, Zinserträge, Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, außerordentliche Erträge. Von der Summe des Rohertrages und der sonstigen Erträge werden weitere Kostenarten, wie z. B. Löhne und Gehälter, soziale Abgaben, Abschreibungen und Wertberichtigungen und Verschiedene Profitverwendungen abgezogen. Die wichtigsten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Profitverwendungen sind: Steuern vom Einkommen, Ertrag und Vermögen, Zinsaufwand, Verlustübernahmen und Gewinnabführungen auf Grund bestehender Gewinngemeinschaften bzw. Gewinnabführungsverträge. Dem so ermittelten Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag wird der unverteilte Gewinn des Vorjahres (Gewinnvortrag) zugerechnet. Ein Verlustvortrag wird abgezogen. Zuletzt werden Entnahmen aus den offenen Rücklagen bzw. Zuweisungen zu den offenen Rücklagen verrechnet, und es ergibt sich der Reingewinn bzw. -verlust (Bilanzgewinn bzw. -verlust). Bei der Analyse einer Gewinn- und Verlustrechnung ist zu beachten, dass der ausgewiesene Reingewinn ein durch Bewertungsmanipulationen und verschleierte Profitverwendungen verminderter. Gewinn ist. Insbesondere wirken sich auf den ausgewiesenen Reingewinn bzw. Reinverlust die Bildung bzw. Auflösung stiller Reserven und offener Rücklagen aus. In der Ergebnisrechnung der sozialistischen Betriebe (auch als Gewinn- und Verlustrechnung bezeichnet) sind solche Manipulationen durch verbindliche, ökonomisch begründete Bewertungsvorschriften und das den Jahresabschluss beherrschende Bruttoprinzip (d. h. keine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben oder von Forderungen und Verbindlichkeiten) ausgeschlossen.