Gewinnabschlag

Gewinnabschlag - ökonomischer Anreiz zur Herstellung von Erzeugnissen mit hohem technisch- ökonomischen Niveau durch Reduzierung des Gewinns bei solchen Erzeugnissen, deren technisches und ökonomisches Niveau nicht mehr den volkswirtschaftlichen Anforderungen entspricht. Gewinnabschlag werden von den zuständigen staatlichen Organen festgelegt, wenn z. B. geplante Gütezeichen für Erzeugnisse aberkannt, Erzeugnisse nicht entsprechend den staatlichen Standards produziert und geplante Gebrauchseigenschaften nicht eingehalten werden, das geplante Volumen der Warenproduktion in den einzelnen Güteklassen nicht erreicht wird, im Plan Wissenschaft und Technik geplante Qualitätsziele, die dazu festgelegten Zielstellungen und Termine nicht erreicht werden. Gewinnabschlag werden angewendet, wenn es aus volkswirtschaftlich wichtigen Gründen nicht sinnvoll ist, den Industriepreis im Umfang des Gewinnabschlags herabzusetzen. Sie können jedoch auch kombiniert mit Preisabschlägen angewendet werden. Gewinnabschlag sind als Gewinne, die nicht auf eigenen Leistungen beruhen, an den Staatshaushalt gesondert abzuführen.