Gewinnanteil

Gewinnanteil - Anspruch eines Gesellschafters auf einen bestimmten Teil des Gewinns einer Gesellschaft (insbesondere bei Kapitalgesellschaften, Personalgesellschaften und Gesellschaften des Zivilrechts). Je nach den Beziehungen des Gesellschafters zu der betreffenden Gesellschaft (Art der Organisation, Mitgliedschaft mit bes. Rechten oder Mitgliedschaft in leitenden Organen der Organisation) ist das Recht auf Gewinnanteil verschieden aus- gestaltet. Die Hauptarten des Gewinnanteils sind im Kapitalismus die Dividende bei Aktiengesellschaften, die Tantieme als regulärer Gewinnanteil oder als zusätzliche Entlohnung für leitende Angestellte einer Gesellschaft und die Provision als Gewinnanteil bei einzelnen Geschäften. Abgesehen vom Gesellschaftsrecht kann der Gewinnanteil auch durch Rechtsgeschäft begründet werden, insbesondere durch Lizenzvertrag, Auftrag, Vertretervertrag und Kommissionsvertrag. - Die Mitglieder sozialistischer Genossenschaften haben einen Anspruch auf einen bestimmten Anteil des von der Genossenschaft erwirtschafteten Gewinns. Grundsätzlich -werden 30% des Gewinns an die Mitglieder ausgezahlt. Der Gewinnanteil wird auf der Grundlage von Quantität und Qualität der geleisteten} Arbeit berechnet. Ausgezahlt wird der Gewinnanteil nach der Jahreshauptversammlung der Genossenschaft, die auf der Grundlage der Bilanz und Ergebnisrechnung über die Verwendung des Gewinns beschließt.