Gewinnbeteiligung

Gewinnbeteiligung - in kapitalistischen Betrieben verschiedentlich angewandte, spezielle Formen der Beteiligungssysteme. Die Initiative zur Einführung der Gewinnbeteiligung geht von den Unternehmern aus. Als Grundmotiv wird dabei von diesen in der Regel hervorgehoben, dass neben dem Produktionsfaktor Kapital auch der Produktionsfaktor Arbeit einen Anteil am Gewinn haben solle. Damit sei, so argumentieren die Unternehmer, den gemeinsamen Interessen von Unternehmern und Arbeitern am besten gedient; klassenbedingte Interessengegensätze würden beseitigt. Die Praxis der Gewinnbeteiligung im Kapitalismus ist von Betrieb zu Betrieb überaus vielgestaltig und die Motivierung im Detail sehr unterschiedlich. Gemeinsam ist dieser Praxis vor allem, dass die Unternehmer an die Arbeiter freiwillig einen tariflich nicht gesicherten Betrag veränderlicher. Höhe zahlen, der entweder zusätzlich zum Grund- oder Nominallohn in bar ausgezahlt wird, als Gutschrift für die Arbeiter im Betrieb verbleibt oder auch direkt auf ein Sparkonto überwiesen wird. Dieser Betrag wird als Teil des Gewinns bezeichnet und in seiner Höhe bzw. in seinem prozentualen Anteil vom jeweiligen Gewinn, Ertrag oder Umsatz des Unternehmens abhängig gemacht. Die Gewinnbeteiligung ist ein Lohnanreiz- oder Antreiberlohnsystem, das vor allem der Profitmaximierung der Unternehmer dient. Die Arbeiter sollen zu vermehrter Verausgabung ihrer Arbeitskraft angeregt und es sollen alle Faktoren ausgeschaltet werden, die das Betriebsklima für die Unternehmer ungünstig beeinflussen können, z. B. gewerkschaftliche Betätigung, Streiks u. a. In der Praxis wird nur ein geringer Teil des durch erhöhte Ausbeutung erzielten Gewinnzuwachses an die Arbeiter verteilt. Der Mehrverausgabung von Arbeitskraft wird nicht durch entsprechende Lohnerhöhung Rechnung getragen, der Betrag der Gewinnbeteiligung wird in seiner Größe tariflich nicht fixiert und eine ständige Auszahlung nicht gesichert. So erscheint dieser Betrag tatsächlich als eine vom Unternehmer freiwillig und zusätzlich zum Lohn gezahlte Summe, obwohl sie dem Charakter nach Arbeitslohn ist, der in seiner Gesamtheit - Grundlohn plus Gewinnanteil - mehr oder weniger dem Wert der Arbeitskraft entspricht. Die Gewerkschaften lehnen die kapitalistischen Formen der Gewinnbeteiligung ab, sie fordern statt dessen entsprechende Lohnerhöhungen und in den Beteiligungsbetrieben mit Recht die volle Einbeziehung dieser Beträge in den Tariflohn. Damit wären die Höhe des Betrages und seine Festlegung der Willkür der Unternehmer weitgehend entzogen und dieser Lohnanteil nicht von der manipulierbaren Gewinnhöhe abhängig. Mit der Gewinnbeteiligung verfolgen die Unternehmer auch politisch-ideologische Ziele. Durch die scheinbare Beteiligung am kapitalistischen Gewinn (Profit) soll eine Interessenharmonie zwischen Kapital und Arbeit vorgetäuscht werden, sollen die Arbeiter den Klassenkampf als überflüssig ansehen, soll die Arbeiterklasse den Gewerkschaften entfremdet werden.