Gewinnverteilungsquote

Gewinnverteilungsquote - festgelegter, in der Regel nach Prozenten bemessener Satz, nach dem die bilanzierten Gewinne zwischen den Firmen eines Syndikats, Kartells oder dgl. aufgeteilt werden. Die Verteilung der Gewinnquoten erfolgt in der Regel nach der Stärke der einzelnen Partner. Mitgliedsfirmen, in deren Betrieben die modernsten technischen Methoden angewandt werden, besitzen in der Regel ein Übergewicht bei der Verteilung der Gewinnquoten. Bes. in den Hintergrund werden dagegen - mit wenigen, im wesentlichen historisch begründeten Ausnahmen - die stillgelegten Werke gedrängt, u. a. dadurch, dass ein erheblicher Teil der Profite überhaupt nicht bilanziert und folglich auch nicht verteilt, sondern als angebliche Kosten (z. B. in Gestalt überhöhter Abschreibungen) verbucht wird.