Gewohnheitsrecht
Gewohnheitsrecht - staatlich sanktionierte ungeschriebene Verhaltensregeln, die sich über einen mehr oder weniger langen Zeitraum allg. durchgesetzt haben. Das Recht entstand ursprünglich als Gewohnheitsrecht und wurde erst später auch durch Rechtsvorschriften geschaffen. In den vorsozialistischen Gesellschaftsordnungen hatte das Gewohnheitsrecht eine wechselnde, oft erhebliche Bedeutung. Da der Übergang zum Sozialismus und die weitere gesellschaftliche Entwicklung bewusst und unter tiefgreifender Umgestaltung aller gesellschaftlichen Verhältnisse und Verhaltensweisen vollzogen werden und dieser Prozess die Rechtsetzung durch Rechtsvorschriften verlangt, verliert das Gewohnheitsrecht im Sozialismus seine Bedeutung. Es bleibt aber z. B. in internationalen Wirtschaftsbeziehungen mit Partnern aus nichtsozialistischen Ländern beachtlich, wenn das Recht dieser Länder anzuwenden ist und dieses Gewohnheitsrecht enthält.