Giralgeld

Das Giralgeld wird auch als Buchgeld bezeichnet. Es ist im wesentlichen eine Sichteinlage auf einem Bankkonto. Es hat den Gegenwert von Bargeld und kann auch in Bargeld umgewandelt werden. Die Gesamtheit des Giralgeldes ist allerdings nicht durch Bargeld gedeckt und stellt eine vollkommen andere Geldmenge dar. In der Regel wird das Giralgeld für den bargeldlosen Zahlungsverkehr verwendet. Allerdings kann es vom Inhaber des Kontos auch in Bargeld umgewandelt werden.

Im Gegensatz zum Bargeld ist das Giralgeld kein gesetzliches Zahlungsmittel. Deshalb muss es - im Gegensatz zum Bargeld - von keinem Gläubiger angenommen werden. Dies gilt auch, wenn ein Amt die Führung eines Kontos zu Überweisungszwecken verlangt, wie dies beispielsweise bei Sozialleistungen der Fall ist. Das Giralgeld selbst entsteht, wenn Bargeld bei einer Bank in Giralgeld umgewandelt wird. Im wesentlichen handelt es sich deshalb um einen Buchwert, der rein buchhalterisch existiert.