Glasversicherung sinnvoll

Sicher sein im Schadensfall auch bei Glasschäden mit der Glasversicherung. Eine Glasversicherung kann sowohl von Firmen als auch von privaten Kunden abgeschlossen werden. Die Glasversicherung in den meisten Fällen ein Teil der Hausratversicherung. Besonders im privaten Bereich stellt die Glasversicherung nur ein Teil bzw. eine Zusatzversicherung der Hausratversicherung dar. Möchte man sich im gewerblichen Bereich für Glasschäden versichern, benötigt man eine eigenständige Glasversicherung. Es verschiedene Varianten bzw. Abdeckungsstufen einer Glasversicherung. Was man alles mit der Glasversicherung versichert, hängt auch von der Höhe der Beiträge ab, die man zahlen möchte. Die umfassendste Form der Glasversicherung ist die Allgefahrdeckung. Versichert man seine Glasschäden auf diese Weise, springt die Versicherung für alle Schäden, die an Glas entstanden sind ein, egal wie der Schaden passiert ist. Hierzu zählt auch Schäden, die durch Wettereinflüsse entstanden sind oder durch eigenes Verschulden. Eine Ausnahme ist die Beschädigung von Glas durch das Verschulden Dritter. In diesem Fall ist zu klären, ob nicht die Haftpflichtversicherung des Dritten für den Schaden aufkommen muss. Hat man eine private Glasversicherung umfasst die Schäden an Glas, dass zur Einrichtung gehört sowie an Glas, dass zum Gebäude gehört. Dazu zählen zum Beispiel Fenster oder Glasscheiben in Türen. Auch Wintergärten oder Balkongeländer aus Glas können über die Glasversicherung abgedeckt sein. Wichtig zu wissen ist, dass die Glasversicherung nur dann den Schaden bezahlt, wenn das betroffene Glas vollständig kaputt ist. Dagegen werden zum Beispiel leichte Kratzer im Glas nicht erstattet.