Glasversicherung

Glasversicherung - Versicherung für Schäden, die durch das Zerbrechen von Flachglas u. a. zerbrechlichen Gegenständen entstehen. In den Versicherungsschutz können auch die auf den Gegenständen angebrachten Schriften, Malereien, Verzierungen u. a. einbezogen werden. Beschädigungen an der Oberfläche der Gegenstände, z. B. Kratzer oder Schrammen, sind nicht versichert. Die Glasversicherung unterscheidet sich von anderen Formen der Sachversicherung dadurch, dass der Versicherer anstelle einer Geldleistung auch Naturalersatz gewähren kann.