Gliedertaxe

Gliedertaxe - Gliedertafel in der Unfallversicherung, mit der Prozentsätze für die Entschädigung bei vollständigem Verlust oder vollständiger Gebrauchsunfähigkeit bestimmter Körperteile als Unfallfolge festgelegt sind. Im Rahmen der Nutzung einheitlicher Bewertungsgrundsätze bei der Sozialversicherung und in der freiwilligen Personenversicherung wird in den Versicherungsbedingungen, die 1977 in Kraft getreten sind, die Gliedertaxe nicht mehr angewandt.