Globalgenehmigung

Globalgenehmigung - allg. Bewilligung, z. B. für die Ein- und Ausfuhr bestimmter nicht kontingentierter Waren, für Dienstleistungen, Firmen oder Länder. Die Globalgenehmigung hat den Charakter einer Ausnahmeregelung und soll in Ländern mit Einfuhrkontingentierung oder Ausfuhrbeschränkungen das Verfahren der staatlichen Genehmigung der Ein- bzw. Ausfuhr erleichtern. Im Außenhandel der ist die Globalgenehmigung ein Genehmigungsdokument für die Ausfuhr, das die Außenhandelsbetriebe im Auftrag des Ministeriums für Außenhandel den Lieferbetrieben erteilen. Globalgenehmigung können von den Außenhandelsbetrieben sowohl zum Zwecke der Abwicklung ihrer Exportverträge bei den Lieferbetrieben hinterlegt als auch den zum Abschluß von Exporteigengeschäften berechtigten Betrieben erteilt werden. Die Globalgenehmigung wird für eine bestimmte Warenart und jeweils über einen Gesamtausfuhrbetrag ausgestellt.