Golddevisenstandard

Golddevisenstandard - Organisationsform der internationalen Währungsbeziehungen im staatsmonopolistischen Kapitalismus, nach dem zweiten Weltkrieg durch die Bretton Woods-Abkommen praktisch verwirklicht. Der Golddevisenstandard beruht als Abart der Papierwährung auf der Inkonvertibilität der Geldzeichen in Gold und dem Versuch, das Gold in den internationalen Geldbeziehungen zu demonetisieren: a) nur wenige Währungen ( Leitwährungen) hatten eine Goldumtauschgarantie (bis 1971 der US-Dollar), waren somit Golddevisen; b) nur Währungsbehörden und dazu ermächtigte Banken konnten Golddevisen direkt in Gold konvertieren; c) Golddevisen sind neben Gold gleichberechtigte Bestandteile der nationalen Währungsreserven und somit Instrument des Zahlungsbilanzausgleiches. Der Golddevisenstandard wurde durch Aufrechterhaltung der Devisenzwangswirtschaft (Goldbesitzverbot für Deviseninländer, keine direkte ökonomische Abhängigkeit von Währungsreserven und innerem Geldumlauf, Teilkonvertibilität für kommerzielle Transaktionen bei Reglementierung der Kapitalbewegungen) sowie durch währungspolitische Unterwerfung unter die Leitwährungsländer bestimmt. Der Mechanismus des Golddevisenstandard beruht auf der Begrenzung der Schwankungen der Währungskurse auf den Devisenmärkten (indem bei Erreichen einer Abweichungsgrenze von zunächst 1% ab 1972 bis zur endgültigen Freigabe der Wechselkurse im März 1973 2,25 % nach oben und unten - diese Spanne wird als Bandbreite bezeichnet - die staatlichen Währungsbehörden zur Intervention, d. h. Kauf bzw. Verkauf der eigenen Währung gegen Golddevisen u. a. konvertible Währungen, verpflichtet waren) und auf der Ausdehnung der internationalen Liquidität mit Hilfe von Valutakrediten (IWF-Kredite, direkte zwischenstaatliche Kredite). Die internationale Liquidität wurde zu einem großen Teil durch Zahlungsbilanzdefizite der Leitwährungsländer erweitert, d. h., bei den Guthaben in Leitwährungen (Golddevisen) handelte es sich um nicht beglichene Forderungen der Gläubigerländer. Damit bestand ständig die Tendenz zur Funktionsuntüchtigkeit des Golddevisenstandard: Die Zahlungsbilanzdefizite konnten bei Vermeidung von Kurskorrekturen und Abwertungen nur durch ständige künstliche Aufrechterhaltung der internationalen Liquidität, d. h. praktisch durch Ausdehnung der internationalen Kredite und damit durch Internationalisierung der Inflation (Inflationsex- und -import), beibehalten werden. Die dadurch entstandenen Gläubiger-Schuldner-Verhältnisse führten zur Tendenz des Rückrufs der Valutakredite und damit zur Anfälligkeit des Golddevisenstandard für plötzliche Krisen. Die mit dem Golddevisenstandard gekoppelte internationale Kreditbereitschaft und die Begrenzungsmöglichkeit für Kursschwankungen wurden Mitte der 70er Jahre durch die Krise des US-Dollars und den Übergang zu freischwankenden Währungskursen bei Rückgang der staatlichen Interventionen wesentlich eingeschränkt. Der Versuch, den Golddevisenstandard durch einen Dollar-DevisenStandard zu ersetzen, scheiterte genauso wie die Bemühungen, einen Golddevisenstandard auf multilateraler, regionaler Basis zu konstituieren. Reformvorschläge sind bisher nicht verwirklicht worden. Die internationale währungspolitische Kooperation der IWF-Staaten konnte den Zusammenbruch des Golddevisenstandard nur hinausschieben, aber nicht verhindern.