Goldklausel

Goldklausel - 1. bei starken Inflationen von den Partnern in die Verträge aufgenommene Verpflichtung zur Rückzahlung des Schuldbetrages in Gold bzw. in Goldwert. - 2. unter den Bedingungen der chronischen Währungskrise im heutigen Kapitalismus in den Export- und Importverträgen enthaltene Verpflichtung des Schuldners, am Zahlungstermin den Preis auf der Basis eines Valutakurses zu zahlen, der im Vergleich mit dem Goldwert der Währung am Tage des Vertragsabschlusses unverändert geblieben ist (Goldwertklausel). Unter den Bedingungen schwankender Goldpreise bei Verschärfung der Währungskrise hat die Goldklausel in den 70er Jahren ihre praktische Bedeutung weitgehend eingebüßt; deshalb kommt der Valutaklausel in den Lieferverträgen eine größere Bedeutung zu.