Goldmark

Goldmark - in der Periode der Nachkriegsinflation von 1920 bis 1923 in Deutschland angewandter ideeller Wertmaßstab = 1/2790 kg Feingold. Aus dem Dollarkurs der entwerteten Mark, dividiert durch die Parität Von 4,197, wurde jeweils die Dollarmessziffer (Umrechnungsverhältnis von Papiermark in Goldmark) errechnet. Auf der Basis der Goldmark wurden die Reparationszahlungen festgelegt sowie die Bilanzen aufgestellt. Nach der Stabilisierung galt für die auf Goldmark lautenden Schuldverhältnisse als amtlicher Feingoldpreis der regelmäßig im Reichsanzeiger veröffentlichte Londoner Goldpreis, umgerechnet nach dem Mittelkurs der Berliner Börse.