Goldparität

Goldparität - juristisch festgelegtes Wertverhältnis einer Währungseinheit gegenüber dem Gold bzw. Repräsentationsverhältnis der umlaufenden Geldzeichen eines Landes zur Geldware Gold, soweit die Geldzeichen das Gold in der Zirkulation ersetzen. Die Goldparität als amtlicher Goldgehalt einer Währungseinheit stellt gleichzeitig die Valuta- oder Währungsparität zu denjenigen Währungseinheiten dar, die ebenfalls eine Goldparität haben (Paritätskurs). Durch die seinerzeitigen festen Kurse der kapitalistischen Währungen zum US-Dollar als der Leitwährung besaßen auch die Währungen, für die keine direkte Goldparität gesetzlich fixiert worden war, praktisch eine direkte Goldparität Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Goldkonvertierungspflicht des US-Dollars haben sich die im Internationalen Währungsfonds zusammengeschlossenen kapitalistischen und Entwicklungsländer offiziell vom System der juristisch fixierten Goldparität ihrer .Währungen gelöst. Sie gehen dazu über, den Wert ihrer Währungen in Sonderziehungsrechten (Internationaler Währungsfonds) auszudrücken. - Die Währungen der sozialistischen Länder besitzen nach wie vor eine Goldparität.