Großhandelsabgabepreis

Großhandelsabgabepreis, Abk. GAP - aus Industrieabgabepreis (IAP) und Großhandelsspanne (Handelsspanne) zusammengesetzter Preis, zu dem der Großhandel die Erzeugnisse seines Sortiments an den Einzelhandel, die Industrie und andere gewerbliche Abnehmer verkauft. Der Großhandelsabgabepreis wird im Produktionsmittelgroßhandel durch Zurechnung der Großhandelsspanne zum IAP ermittelt, wobei die Großhandelsspanne sowohl als Prozentsatz vom IAP als auch in absoluter Höhe festgelegt sein kann. Die differenzierten Bedingungen für Großhandelsgeschäfte (Strecken- oder Lagergeschäft, Lieferung von brancheüblichen oder Kleinmengen) werden im Großhandelsabgabepreis durch entsprechende Differenzierung der Großhandelsspanne berücksichtigt. Im Konsumgütergroßhandel ergibt sich der Großhandelsabgabepreis grundsätzlich durch Abzug der Einzelhandelsspanne vom EVP. Werden in Ausnahmefällen mehrere Großhändler in ein Großhandelsgeschäft eingeschaltet, ist durch Teilung der Großhandelsspanne zu gewährleisten, dass insgesamt der gesetzliche Großhandelsabgabepreis nicht überschritten wird. Bei Produktionsmitteln gilt der Großhandelsabgabepreis in der Regel frei Empfangsstation des Abnehmers, z.T. ab Großhandelslager verladen, in Einzelfällen auch frei Lager des jeweiligen Empfängers. Für Konsumgüter gilt der Großhandelsabgabepreis in der Regel frei Verkauf s- stelle. Ebenso sind auch die Kosten für die branchenübliche Innenverpackung des Erzeugnisses Bestandteil des Großhandelsabgabepreises. Die Außenverpackung ist im Prinzip Leihverpackung, für die z.T. Abnutzungsbeträge berechnet werden. Lieferungen des Großhandels an individuelle Konsumenten erfolgen, soweit in gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist, zum EVP. - In der Literatur anderer sozialistischer Länder wird auch der Industrieabgabepreis oft als Großhandelsabgabepreis bezeichnet.