Großhandelsumsatz

Großhandelsumsatz - Warenverkauf zum Zwecke des Wiederverkaufs an die Verkaufseinrichtungen des Einzelhandels bei Konsumgütern und/oder zur Weiterver- und Weiterbearbeitung an Industrie- und Handelsbetriebe bei Produktionsmitteln. Der Großhandelsumsatz von Konsumgütern muss wesentliche Voraussetzungen dafür schaffen, dass der Einzelhandel den Bedarf der Bevölkerung planmäßig befriedigen kann. Er ist den Erfordernissen des Einzelhandelsumsatzes untergeordnet. Der Großhandelsumsatz wird, abhängig von den Produktions-, Konsumtion- und Zirkulationsbedingungen der Waren, in unterschiedlichen Geschäftsarten vollzogen. Der überwiegende Teil des Großhandelsumsatz wird in Form des Lagergeschäftes realisiert, es prägt die Tätigkeit des Großhandels. Der Großhandelsbetrieb ist bei dieser Geschäftsart in jeder Beziehung Mittler zwischen Lieferer und späterem Abnehmer. Er bereitet die Lieferverträge vor, schließt sie ab und übernimmt sämtliche: Aufgaben, um das stark spezialisierte Produktionssortiment in ein Verbrauchersortiment umzuwandeln. Beim Streckengeschäft - einer weiteren Geschäftsart - tritt der Großhandelsbetrieb nur beim Vertragsabschluß sowie bei der Rechnungslegung und im Zahlungsverkehr als Mittler zwischen Lieferer und Abnehmer auf (Direktbezug). Eine besondere Leistungsart des Großhandels ist das Vermittlungsgeschäft (Direktbezug). Diese Tätigkeit (Nachweis von Aufkommensquellen, Hilfe beim Vertragsabschluß) spiegelt sich nicht im Großhandelsumsatz wider. Als neue Geschäftsart des Großhandelsumsatzes bildet sich das Kundendirektgeschäft heraus (Kundendirektbelieferung). Wird die Großhandelstätigkeit von Warenhäusern oder einstufigen Handelsbetrieben ausgeübt, vollzieht sich der Großhandelsumsatz als innerbetrieblicher Verrechnungsverkehr zwischen Lager- und Verkaufsbereich.