Großlebensversicherung

Großlebensversicherung - in der gegenstandslos, gewordene Bezeichnung für Lebensversicherungsverträge mit Versicherungssummen. Gegenüber der Kleinlebensversicherung bestehen im kapitalistischen Versicherungswesen in technischer und organisatorischer Hinsicht erhebliche Unterschiede. Diese sind verstärkte Risikoprüfung, niedriger Ansatz der Sterblichkeit und Kosten, höhere Beteiligung der Versicherungsnehmer an den versicherungstechnischen Überschüssen, bessere individuelle Betreuung der Versicherungsnehmer, jährlich zu zahlender Beitrag und zum Teil Erhebung des Beitrags durch das Versicherungsunternehmen selbst, also ohne Zwischenschaltung von Versicherungsagenten. In der wurde 1951 mit der Einführung neuer Lebensversicherungstarife der Unterschied zwischen Großlebensversicherung und Kleinlebensversicherung aufgehoben. Damit werden den Versicherungsnehmern mit niedrigen Versicherungssummen die gleichen Vorteile wie den Versicherungsnehmern mit hohen Versicherungssummen gewährt.