Großverbraucher

Großverbraucher - Betriebe oder Institutionen, die Konsumgüter zum Verbrauch für einen größeren geschlossenen Personenkreis beziehen, z. B. Nahtangs- und Genussmittel für die Verpflegung der Belegschaft eines Betriebes (Werkküchenessen) oder der Gäste eines Erholungsheimes, Erzeugnisse der Haushaltchemie, um den Bedarf gesellschaftlicher und staatlicher Einrichtungen an Reinigungs- und Pflegemitteln zu decken. Großverbraucher kaufen die betreffenden Waren zumeist vom Großhandel oder - bes. Obst, Gemüse, Kartoffeln u. ä. - im Direktbezug vom Hersteller. Kleinstgroßverbraucher sind ein bestimmter Typ von Großverbraucher, der die für den Warenbezug vom Großhandel und vom Hersteller festgelegten Mindestbezugsmengen nicht erreicht, z. B. kleine Kindergärten, Ferienheime, Haushaltsorganisationen u. a. Wegen ihres geringen Warenbedarfs und des hohen Aufwandes, der mit dem üblichen Bezug vom Hersteller oder vom Großhandel verbunden wäre, kaufen sie die Waren vorwiegend beim Einzelhandel ein. Die Preissumme der bei den Großverbraucher verbrauchten Konsumgüter wird nur zu einem Teil aus dem Kauffonds der Bevölkerung gedeckt. Daneben stehen gesellschaftliche Konsumtions- fonds zur Verfügung. Um insbesondere eine planmäßige Entwicklung der Waren- und Kauffonds zu gewährleisten, ist es notwendig, den Warenbedarf der Großverbraucher vorausschauend zu bestimmen und gesondert abzurechnen.