Gründergewinn

Gründergewinn - Differenz zwischen dem Preis (Kurs) der Aktien, die bei der Gründung einer Aktiengesellschaft ausgegeben werden, und dem Nominalwert des Aktienkapitals. Der Gründergewinn fällt den Gründern der Aktiengesellschaft zu. Die Aktiengesellschaften werden in, der Regel durch ein Bankenkonsortium gegründet. Das Bankenkonsortium schießt zunächst das Gründungskapital vor, bietet durch einen Prospekt den Verkauf der Aktien an und führt sie an der Börse ein. Zw. der Bildung des Bankenkonsortium und der Emission der Aktien liegt eine bestimmte Zeit, gewöhnlich ein Jahr. Wenn der Betrieb Mit Gewinn arbeitet und die Leitung demzufolge eine Dividende ausschüttet, die höher ist als der übliche Zins, steigt der Preis (Kurs) der Aktie über ihren Nominalwert. Dasselbe geschieht bei der Erhöhung des Kapitals einer schon bestehenden Aktiengesellschaft. Das Emissionsgeschäft brachte den Banken Millionen Gründergewinn und beschleunigte den Konzentrationsprozess im Bankwesen. Der Gründergewinn verlockt zu Spekulation und zu direkten Schwindelgeschäften. Das war vor allem in den sog. Gründerjahren der Fall. Diese Spekulationen und Schwindelgeschäfte beruhten darauf, dass entweder Scheinunternehmen, bes. im Kolonialgeschäft, gebildet und hohe Profite in Aussicht gestellt wurden, oder dass die Gewinnaussichten gegründeter Unternehmen manipuliert wurden und damit der Kurswert der Aktien künstlich erhöht wurde. Die Gründer konnten riesige Spekulationsgewinne machen. Die Schwindelgeschäfte endeten mit einem Zusammenbruch der Kurse, mit Verlusten und Bankrotten der Aktienbesitzer.