Gründung

Gründung - Gesamtheit der erforderlichen Maßnahmen zur Bildung eines Betriebes, oder einer anderen Wirtschaftsorganisation. Im Sozialismus erfolgt die Gründung von staatlichen Wirtschaftsorganisationen in Verwirklichung der wirtschaftlich-organisatorischen Rolle des Staates durch staatliche Gründung Andere Wirtschaftsorganisationen werden durch Vertrag der Beteiligten und/oder Beschluss über das Statut sowie staatliche Anerkennung der Rechtssubjektivität gegründet. Zwischenbetriebliche Organisationsformen (gemeinsame Wirtschaftsorganisationen, Wirtschaftsgemeinschaften) können Betriebe und Kombinate nach staatlicher Zustimmung eigenverantwortlich bilden. - Im Kapitalismus wird zum Zwecke der Gesetzesumgehung und der Täuschung im Rechtsverkehr auch die sog. Strohmanngründung von Gesellschaften praktiziert. Bei dieser Art Gründung treten als Gründer Personen auf, die nicht die wirklichen Gründer sind, sondern nur nach außen als solche erscheinen.