Grund- und Leistungspreis
Grund- und Leistungspreis - kombinierter Preis, der aus einem leistungsunabhängigen Grundpreis (G.) und einem leistungsabhängigen Zusatzpreis (L.) besteht. Die Notwendigkeit der Unterteilung in Grund- und Leistungspreis und L. ergibt sich aus der Spezifik der Produktion bzw. des Verbrauchs bestimmter Leistungen (insbesondere der Energiewirtschaft und des Kommunikationswesens), die im Prinzip dadurch gegeben ist, dass einerseits ein relativ hoher Aufwand für die Installation der Leistungsbereitschaft und andererseits eine sehr differenzierte Inanspruchnahme dieser Kapazität vorliegen. Der Grund- und Leistungspreis (auch Grundgebühr bezeichnet) ist so gestaffelt, dass er den Abnehmer auf eine seinen planmäßigen Bedarf entsprechende Inanspruchnahme der Leistungsbereitschaft (in der Energiewirtschaft als Anschlusswert bezeichnet) orientiert. Demgegenüber ist der L. je genutzte Leistungseinheit (z. B. im Fernsprechwesen je Gesprächseinheit innerhalb einer bestimmten Zone) gleich bleibend. Die Kombination von Grund- und Leistungspreis entspricht somit volkswirtschaftlichen Erfordernissen. - Aus der Verbindung von Grund- und Leistungspreis ergibt sich ein Durchschnittspreis (als arithmetisches Mittel), der mit steigender Abnahme von Leistungseinheiten sinkt. Diese Tendenz ist regulierbar, und zwar bei relativ niedrigem G. gekoppelt mit relativ hohem L. ist sie geringer als bei relativ hohem Grund- und Leistungspreis in Verbindung mit einem relativ niedrigem L. Mit Festlegen der Relation zwischen Grund- und Leistungspreis kann somit Einfluss auf den Grad der Gleichmäßigkeit im Leistungsbezug genommen werden. - Zw. dem hier dargestellten L. und dem Regelleistungspreis (Handwerk, Preise für das) bestehen keine Beziehungen.