Grundeigentum

Grundeigentum - historisch bestimmte Form des Eigentums von Personen, Gruppen, Kollektiven oder Gesellschaften an Grund und Boden. Die Grundeigentumsverhältnisse und die Formen des Grundeigentums, die von der jeweiligen Produktionsweise bestimmt werden, unterscheiden sich in den einzelnen Gesellschaftsordnungen. In der Urgemeinschaft hatte das Grundeigentum die Form des Gruppeneigentums. In der Sklavenhaltergesellschaft konzentrierte sich das Eigentum an Grund und Boden überwiegend in den Händen der Sklavenhalter. Im Feudalismus herrschte das Grundeigentum der Feudalherren vor. In der kapitalistischen Gesellschaftsordnung befindet sich der Grund und Boden größtenteils in den Händen privater Personen und Gesellschaften. Der Grund und Boden wird zu einer Ware, die man kaufen und verkaufen kann, und das Grundeigentum zu einem Mittel, um sich Teile des Mehrwerts, die kapitalistische Grundrente, anzueignen. Im Kapitalismus werden Grundeigentum und Besitz immer mehr voneinander getrennt, so dass das Grundeigentum zu einem Mittel der parasitären Ausplünderung wird. Die spezifischen Formen des Grundeigentums unterscheiden sich in den einzelnen kapitalistischen Ländern infolge ihrer historisch bes. Entwicklung. Dem kapitalistischen Grundeigentum ist jedoch gemeinsam, dass es die Entwicklung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft hemmt, die Ausbeutung der Bauern verschärft und so den Ruinierungsprozess in der Landwirtschaft, von dem die Kleinbauern bes. hart betroffen werden, beschleunigt. In allen antagonistischen Produktionsweisen, die durch die Existenz des Privateigentums an Grund und Boden charakterisiert sind, ist das Grundeigentum ein Mittel zur Ausplünderung der werktätigen Bauern, ihrer Ruinierung und z. T. der Vertreibung von ihren Höfen. Deshalb sind die werktätigen Bauern ebenso wie die Arbeiterklasse an der Beseitigung des großen kapitalistischen bzw. noch feudalen Grundeigentums interessiert. Die Aufhebung des privaten großen Grundeigentums und der Übergang des Grund und Bodens in die Hände der werktätigen Bauern oder des sozialistischen Staates gehören zu den Ergebnissen der proletarischen Revolution. Damit wird der Weg für die volle Entfaltung der Produktivkräfte in der Landwirtschaft frei.