Grundhold
Grundhold - feudal abhängiger Besitzer einer bäuerlichen Eigenwirtschaft im System der Grundherrschaft. Der Grundhold war dem Grundherrn zu Abgaben und Fronden verpflichtet und unterstand dessen Gerichtsbarkeit.
Grundhold - feudal abhängiger Besitzer einer bäuerlichen Eigenwirtschaft im System der Grundherrschaft. Der Grundhold war dem Grundherrn zu Abgaben und Fronden verpflichtet und unterstand dessen Gerichtsbarkeit.