Grundlöhne

Grundlöhne - durch Zusammenfassung des geltenden Tariflohnes mit Teilen des bisherigen Mehrlohnes gebildeter Lohnbestandteil, mit dem die Arbeiter in Verbindung mit der WAO (Arbeitsorganisation, wissenschaftliche) materiell wirksam an hohen Leistungssteigerungen interessiert werden und das sozialistische Leistungsprinzip unter den bestehenden tarifrechtlichen Bedingungen wirkungsvoller durchgesetzt wird. Die Grundlöhne sind ein wichtiges Element der leistungsorientierten Lohnpolitik. Ihre Einführung erfolgt schrittweise in Verbindung mit der WAO und ist organisch in die Ausarbeitung und Durchführung der Pläne eingeordnet. Den Grundlöhnen liegt das Prinzip zugrunde, dass höhere Leistungen Voraussetzung für einen höheren Lohn sein müssen. Das Ziel ihrer Anwendung besteht darin, die Arbeiter stärker an der Ausschöpfung von Produktivitätsreserven durch bessere Nutzung der Grundfonds, des Materials und der Arbeitszeit sowie an hoher Qualität der Arbeit zu interessieren, ihr Interesse an der Anwendung technisch begründeter Arbeitsnormen und anderer Leistungskennzahlen sowie an ihrer. Erfüllung und Übererfüllung zu erhöhen, hohe Qualifikation und Übernahme höherer Verantwortung besser anzuerkennen sowie innerhalb der Betriebe den Leistungen nicht entsprechende Lohnunterschiede zu verringern. Die Grundlöhne stellen einen weit höheren Anteil am Effektivlohn der Arbeiter und eine höhere Bezugsbasis für die Berechnung des Lohnes nach der Erfüllung der Arbeitsnormen und Leistungskennzahlen dar als die geltenden Tarife. Sie lösen damit einen stärkeren Anreiz zur Qualifizierung und zur Leistungssteigerung aus. Die Abgeltung arbeitsrechtlicher, auf den Tariflohn bezogener Ansprüche erfolgt weiterhin nach den geltenden Rechtsvorschriften, ebenso wird der nach der Steuertabelle zu berechnende Lohnsteueranteil nur auf den Tariflohn, nicht auf den Grundlohn bezogen. Für die Einführung von Grundlöhnen werden den Betrieben von ihrem wirtschaftsleitenden Organ Grundlohntabellen verbindlich vorgegeben. Sie gelten für die Produktionsgrund- und -hilfsarbeiter einheitlich und sind nicht mehr nach Ortsklassen bzw. Betriebsklassen differenziert.