Grundmittelkredit, Investitionskredit
Grundmittelkredit, Investitionskredit - Kreditart zur anteiligen Finanzierung von Vorhaben zur Grundfondsreproduktion der Betriebe sowie von Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen und der Umweltbedingungen. Grundmittelkredit bzw. Investitionskredit werden auch für die Finanzierung des Neubaus volkseigener Wohnungen, staatlicher Einrichtungen, den genossenschaftlichen Wohnungsbau und den Bau dazu erforderlicher Gemeinschaftseinrichtungen gewährt. Darüber hinaus können Grundmittelkredit oder Investitionskredit auch an Konsortien, die der Vorbereitung und Durchführung gemeinsamer Investitionen dienen, vergeben werden. - Der Grundmittelkredit (Investitionskredit) wird auf der Basis des Kreditplanes gewährt und ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Dazu gehören die planmäßige Erwirtschaftung der eigenen Mittel (Eigenmittelanteil) sowie der Nachweis der bedarfsgerechten Produktion bei hoher Effektivität der Grund- und Umlauffonds durch Intensivierung des Reproduktionsprozesses, ständige Steigerung der Arbeitsproduktivität und die Senkung der Selbstkosten. Die Gewährung von Grundmittelkredit oder Investitionskredit dient vor allem dazu, die mit der konsequenten Intensivierung zur Lösung der Hauptaufgabe verbundenen Investitionen einschließlich Rationalisierungsmaßnahmen zur Modernisierung und Rekonstruktion der Anlagen zu fördern und Arbeitsplätze einzusparen, veraltete Grundfonds beschleunigt auszusondern und durch hochproduktive Anlagen zu ersetzen, Reserven insbesondere durch die Eigenherstellung von Rationalisierungsmitteln zu mobilisieren. Neben den allg. Kreditvoraussetzungen ist die Gewährung von Grundmittelkredit. an spezifische Nutzenskennziffern, die ordnungsgemäße Vorbereitung der Investitionen, die Beteiligung mit eigenen Mitteln und an die Einhaltung festgelegter Rückzahlungszeiträume gebunden. Die obere Grenze für die Laufzeit der Investitionskredit beträgt in der Regel 5 Jahre. Sie darf nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Längere Laufzeiten sind zulässig bei Krediten für Wohnungs- und Gesellschaftsbauten, beim Übergang zu industriemäßigen Produktionsmethoden in der Landwirtschaft und in solchen Bereichen der Volkswirtschaft, in denen eine hohe Investitionsintensität notwendig, die Fondsrentabilität jedoch relativ gering ist, z. B. Energiewirtschaft. Die Grundmittelkredite sind gemeinsam mit den eigenen Mitteln der Betriebe (Amortisationen und Nettogewinnanteile) und den Staatshaushaltsmitteln Finanzierungsquelle der Grundfondsreproduktion. Sie sind ein zeitlich begrenzter Geldvorschuss der Gesellschaft, mit ihnen werden Ansprüche auf Nationaleinkommen umverteilt, denen objektive Prozesse des zeitlichen Auseinanderfalls von Einkommensbildung und -verwendung in anderen Betrieben oder Bereichen gegenüberstehen. Die Investitionskredit sind aus dem künftigen Nettogewinn, den Amortisationen und sonstigen dafür vorgesehenen Finanzierungsquellen zu tilgen und zu verzinsen. Von erstrangiger Bedeutung für die Tätigkeit der sozialistischen Banken sind exakte Effektivitätsmaßstäbe als Kriterien für die Ausreichung von Investitionskredit. Die Nutzenskriterien der Banken beim Investitionskredit müssen so angelegt sein, dass die Bankfiliale bereits bei der Vorbereitung der Investitionen die Effektivität beurteilen, sachkundig über die Kreditausreichung entscheiden sowie Kredit und Zins differenziert anwenden kann.