Grundmittelrechnung

Grundmittelrechnung, Grundmittelbuchhaltung, -buchführung, -nachweis, Anlagenbuchhaltung, Anlagenbuchführung, Anlagennachweis - Rechnung (Grundrechnung) über Bestände und Bestandsbewegung der Grundmittel im Bereich der materiellen Produktion, des Handels und der Dienstleistungen. Ihre Aufgaben sind: a) Kontrolle über den richtigen Einsatz der Grundmittel im Betrieb, b) Ausweis des Einflusses der Grundmittel auf die Selbstkosten der Abrechnungsperiode, c) Ausweis der Kosten für Reparaturen entsprechend ihrer Entstehung, d) Aufstellung von Unterlagen für die Grundmittelplanung der Volkswirtschaft, e) Entwicklung von Sammelbelegen für die betriebliche Abrechnung. Die Organisation der Grundmittelrechnung hängt ab von den geforderten Informationen, von der Technologie der Produktion und von der Mechanisierung der Abrechnung. Grundlage der Grundmittelrechnung sind die Grundmittelstammblätter oder Grundmittelstammkarten, die für jedes Inventarobjekt lt. Grundmittelverzeichnis angelegt werden. Jedes Inventarobjekt enthält zur eindeutigen Kennzeichnung eine Inventarnummer. Die Grundmittelstammblätter können entweder entsprechend der Gliederung nach Kostenstellen, nach dem Verwendungszweck der Grundmittel oder nach volkswirtschaftlich bestimmten Nomenklaturen geordnet werden. Damit wird ein vollständiger Anlagennachweis geschaffen. Aus Gründen der Arbeitsersparnis werden nicht alle inventarisierten Arbeitsmittel in der Grundmittelrechnung wertmäßig ausgewiesen.