Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht ist ein Begriff aus dem Kreditwesen. Es beschreibt ein vertraglich vereinbartes Pfandrecht an einem Grundstück. Kann ein Kredit durch den Schuldner nicht mehr bedient werden, dann hat der Gläubiger das Recht, das Grundstück zur Tilgung heranzuziehen. Im wesentlichen handelt es sich daher um eine Sicherheit bei der Aufnahme eines Kredits. Das Grundpfandrecht wird in der Hauptsache bei der Immobilienfinanzierung angewendet. Darüber hinaus kann es auch angewandt werden, wenn eine große Summe aufgenommen werden muss. Das Grundstück muss allerdings in der Regel einen höheren Wert haben, als die Höhe der Kreditsumme.

In Deutschland fallen verschiedene Möglichkeiten unter den Begriff. Das Grundpfandrecht wird in der Hypothek, der Grundschuld oder der Renten schuld angewandt. Vom Grundpfandrecht wird im Normalfall in Form der Zwangsversteigerung gebrauch gemacht. In der Praxis findet die Hypothek kaum noch Anwendung. Die häufigste Form ist die Grundschuld.