Grundsätzliche Feststellung

Grundsätzliche Feststellung, - Recht verbindliche Auslegungsregel wirtschaftsrechtlicher Normen, die der Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts nach Abstimmung mit den Leitern der jeweils zuständigen Organe zur Wahrung der Einheitlichkeit der Spruchpraxis erlässt. Die Grundsätzliche Feststellung dienen der Präzisierung des Inhalts der geltenden Rechtsvorschriften entsprechend den jeweiligen gesellschaftlichen Bedingungen und den Erfordernissen einer effektiven Rechtsverwirklichung.