Grundschulddarlehen

Wenn zur Absicherung eines Kredits ein Eintrag ins Grundbuch erfolgt, spricht man von einem Grundschulddarlehen. Vorhandene Immobilien oder Grundstücke dienen auf diese Weise als Sicherheit für die Bank, die das Grundschulddarlehen gewährt. Sollte der Darlehensnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, die sich aus dem neu gewährten Kredit ergeben, ist die Bank berechtigt, auf den Wert der Immobilie zurückzugreifen. Die Absicherung ist dabei lediglich in Höhe des noch offenen Kreditbetrages gültig. Darlehensgeber für ein Grundschulddarlehen sind Banken und Kreditinstitute. Wenn ein Kreditnehmer eine Immobilie oder ein Grundstück als Sicherheit anbieten kann, erhöht diese Tatsache die Bonität des Antragstellers um einen deutlichen Anteil. Obgleich eine übliche Überprüfung der Kreditwürdigkeit durch die Bank erfolgt, kann ein Darlehen mit Grundschuldabsicherung auch bei einer schlechten Auskunft erfolgen, da das Kreditinstitut kein Risiko eingeht. Die Absicherung erfolgt über einen direkten Eintrag der Grundschuld in das Grundbuch. Sie unterscheidet sich von einer Hypothek darin, dass der Darlehensbetrag zur freien Verfügung ausbezahlt wird, während er bei einer Hypothek in den meisten Fällen zur Finanzierung des Kaufs oder der Renovierung dienen soll. Vom Charakter der Absicherung gibt es keinen wesentlichen Unterschied zwischen einer Hypothek und einem Grundschulddarlehen. Allerdings wird ein Grundschulddarlehen in der Regel nur auf schuldenfreie Immobilien gewährt, oder auf solche, die bereits zu einem Teil abbezahlt sind. Das heißt also, dass ein Grundschulddarlehen nur in Höhe des nicht beliehenen Immobilienwertes gewährt wird. Sollten sich bereits Einträge im Grundbuch befinden, wie beispielweise eine Hypothek, kann der Gegenwert dafür nicht als Sicherheit für ein Grundschulddarlehen verwendet werden.