Grundstück

Grundstück - abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Liegenschaftskataster (Liegenschaftsdokumentation) bzw. im Grundbuch unter einem bes. Kennzeichen (Flurstück-Nr./ Flurstück Gemarkung) eingetragen ist. Die Stellung als Grundstück ist veränderlich: Die Selbständigkeit mehrerer Grundstück kann durch Zusammenfassung zu einer rechtlichen Einheit aufgehoben werden; umgekehrt können aus einem Grundstück im Wege der Teilung zugunsten mehrerer Berechtigter mehrere Grundstück entstehen. Grundsätzlich besteht eine Einheit zwischen dem Eigentumsrecht an dem Grundstück (der Bodenfläche) und den fest mit dem Grund und Boden verbundenen Sachen - den wesentlichen Bestandteilen des Grundstück; das sind insbesondere fest mit dem Grund und Boden verbundene Gebäude und bauliche Anlagen sowie Anpflanzungen.