Grundstückentwässerung

Grundstückentwässerung: Anlage zur Ableitung und Beseitigung des einem Grundstück zufließenden Niederschlags- und Reinwassers, ferner von Schmutzwasser (durch Gebrauch, Fäkalien, Waschmittel u. a. verschmutztes Reinwasser) und Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser). Notwendigkeit und Umfang der Grundstückentwässerung hängen von Menge und Verschmutzungsgrad des anfallenden Wassers ab. Bei kleinen Gebäuden untergeordneter Bedeutung kann Niederschlagswasser vom Dach mit Wasserspeiern abgeleitet und eine geringe Schmutzwassermenge - eventuell nach Speicherung in einem Behälter oder einer Grube - auf landwirtschaftlich genutzte Flächen geleitet werden. Bei Gebäuden mit größerer Anzahl an sanitären und Wirtschaftseinrichtungen sind sämtliche Dächer und befestigten Höfe sowie Schmutzwasserabflussstellen an eine Grundstückentwässerung anzuschließen. Elemente der Grundstückentwässerung sind Einrichtungen zur Aufnahme von Niederschlagswasser (z. B. Dachrinnen und -ablaufe) und von Schmutzwasser (z. B. Deckenabläufe) sowie die Objekte der sanitären und der Wirtschaftseinrichtungen (z. B. Wasch-und Badeeinrichtungen, Aborte und Spülbecken); diese Elemente sind über Anschlussleitungen mit Falleitungen verbunden, die wiederum in Sammelleitungen münden. Letztere sind je nach Struktur des Entwässerungssystems unter dem Kellerfussboden oder unter der Kellerdecke angeordnet und münden in den Anschlusskanal, der die Grundstückentwässerung mit der Stadtentwässerung verbindet. Falleitungen sind offen über Dach zu führen. Die übrigen Leitungen müssen ein Gefälle von 1 bis 3,33 cm/m aufweisen; ein größeres Gefälle wird als sogen. Absturz gestaltet. Zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebs dienen Reinigungsöffnungen, Prüfschächte, Abscheider, Absperreinrichtungen und eventuell eine Kleinkläranlage.

Die Struktur der Grundstückentwässerung wird weitgehend von der jeweiligen Vorflut bestimmt. Ist sie an ein städtisches Entwässerungsnetz angeschlossen, muss sie die gleiche Struktur wie dieses aufweisen, d. h. jeweils als Trenn- oder Mischsystem ausgebaut werden. Ist die Vorflut beschränkt, indem entweder die im Abwasser befindlichen Feststoffe (z. B. Fäkalien) nicht abgeschwemmt oder organische Substanzen nicht ausreichend abgebaut werden können, so muss auf dem Baugrundstück eine Kleinkläranlage, nach jeweiligem Erfordernis einstufig oder zweistufig, angelegt werden. Ist gar keine Vorflut gegeben, so muss überprüft werden, ob das Grundstück überhaupt zu bebauen ist; bei günstiger Bodenbeschaffenheit kann dann das Abwasser im Untergrund verrieselt oder entspr. tief in diesen versenkt werden (Sickergrube). Die Entwässerungsanlage von Autowaschplätzen muss mit Benzinabscheider, diejenige von Betriebsküchen, fettverarbeitenden Betrieben u. ä. mit einem Fettabscheider versehen werden (Abscheider). Der Einbau eines Abscheiders oder einer Kleinkläranlage bedingt, dass die Grundstückentwässerung als Trennsystem ausgebildet wird; der Zusammenfluss zum Mischsystem kann erst stromabwärts hinter dem Abscheider oder der Kleinkläranlage angeordnet werden. Städtische Entwässerungsleitungen und Grundstückentwässerungen sind in der Höhenlage so aufeinander abzustimmen, dass das Abwasser vom Grundstück mit dem erforderlichen Gefälle abfließen kann; ist dies aus örtlich bedingten Gründen nicht möglich, so muss eventuell eine Abwasserhebeanlage eingebaut werden. Besteht die Gefahr, dass ein bei starken Niederschlägen im städtischen Entwässerungsnetz auftretender Stau sich bis zu den Kellern der angeschlossenen Grundstücke ausbreitet, so sind in die Grundstücksanschlußleitungen Absperrvorrichtungen einzubauen.