Grundstücksanschlussleitung

Grundstücksanschlussleitung: Bezeichnung der installationstechnischen Verbindung zwischen Gebäudeanlage und Versorgungs- bzw. Entsorgungsnetz. Außer technischen Problemen (Anschluss) sind juristische Fragen bedeutsam, da die Grundstücksanschlussleitung als Einheit im allgemeinen sowohl im Straßenbereich wie im Baugrundstück verlegt ist, die meist verschiedene Eigentümer haben. Die Übernahme der Kosten für Herstellung und Unterhaltung bedarf deshalb bes. gesetzlicher Regelung. Die Verlegung einer Grundstücksanschlussleitung wirft gelegentlich organisatorische Fragen auf, wie Straßensperrung. Die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung erfolgt entweder durch den Eigentümer des öffentlichen Netzes oder durch dessen Beauftragten; vor Inbetriebnahme ist im allgemeinen ein Abnahmeprotokoll auszufertigen.