Grundstücksbelastung

Grundstücksbelastung - im Grundbuch eingetragenes Recht eines Dritten an einem Grundstück bzw. Gebäude. Die Grundstücksbelastung entsteht auf der Grundlage eines schriftlichen, zu beglaubigenden Vertrages zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erwerber des dinglichen Rechts durch Eintragung im Grundbuch. Die Eintragung hat zur Folge, dass das Recht nicht nur zwischen den Vertragspartnern, sondern auch gegenüber Dritten wirkt. Begründung und Übertragung der Grundstücksbelastung im Wege des Rechtsgeschäfts unterliegen der staatlichen Genehmigung (Ausnahme: Begründung oder Übertragung zugunsten volkseigener oder genossenschaftlicher Kreditinstitute). Volkseigene Grundstücke sind generell nicht belastbar, bestehende Belastungen auf nichtvolkseigenen Grundstücken erlöschen bei deren Überführung in Volkseigentum. Von der Funktion her wurden bisher folgende Grundstücksbelastung unter- schieden: a) Nutzungsrechte (Dienstbarkeiten, Reallasten, Altenteil); b) Erwerbsrechte (im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht); c) Verwertungsrechte (Grundpfandrechte).