Grundstücksverkauf

Grundstücksverkauf - Übertragung des Eigentumsrechts an einem Grundstück bzw. Gebäude im Wege des Rechtsgeschäfts. Rechtliche Erfordernisse sind dabei: a) der beurkundete Vertrag über die Übertragung des Eigentumsrechts sowie über die Höhe des Kaufpreises; b) die staatliche Genehmigung. Das Eigentumsrecht geht mit der Eintragung im Grundbuch auf den Erwerber über. Der Eigentumswechsel erstreckt sich auch auf das Grundstückszubehör, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Veräußerer ist rechtlich verpflichtet, den Erwerber über Größe und Grenzen des Grundstücks, die darauf ruhenden Lasten und Abgaben, über bestehende Mitbenutzungsrechte, über Nutzungsverhältnisse und über zum Grundstück gehörende Gebäude sowie die Beschaffenheit des Grundstücks (insbesondere den tatsächlichen Zustand der Gebäude) nach bestem Wissen zu unterrichten.