Gruppenunfallversicherung

Gruppenunfallversicherung - Versicherungsform für eine bestimmte Gruppe von Personen, die durch einen Vertrag gegen die finanziellen Folgen von Unfall versichert werden. In der gibt es die Gruppenunfallversicherung z. B. für die Genossenschaften, Handwerksbetriebe und Organisationen der verschiedensten Art, wie für die Freiwilligen Feuerwehren. Die wichtigste und verbreitetste Form der Gruppenunfallversicherung ist in der die Gruppenunfallversicherung für die Mitglieder und Beschäftigten landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produktionsgenossenschaf ten. Diese Genossenschaften können für ihre Mitglieder und Beschäftigten auf vertraglicher Grundlage mit der Staatlichen Versicherung den einen Unfallversicherungsschutz erwerben, der dem der Werktätigen in der volkseigenen Wirtschaft entspricht. In dieser Gruppenunfallversicherung sind Körperschäden von mindestens 50% bzw. der Tod durch Arbeitsunfall versichert. Die Leistungen werden auf der Grundlage der Einkünfte des versicherten Mitgliedes berechnet, die es in dem Unfall vorangegangenen Jahr erzielte.