günstigen Kreditvertrag

Ein günstiger Kreditvertrag kommt erst zustande, wenn sowohl das Kreditinstitut, als auch der Kreditnehmer ihre Unterschriften darunter gesetzt haben. Alles, was vorher abläuft, hat keinerlei Rechtsbindung. Die Angaben im Kreditantrag werden allerdings als Grundlage für den günstigen Kreditvertrag verwendet, so dass tunlichst darauf geachtet werden muss, dass diese Daten auch den Tatsachen entsprechen. Was in einen günstigen Kreditvertrag sonst noch alles hineingehört, sollte jeder Kreditnehmer wissen. In erster Linie sind es natürlich die Daten aller Kreditnehmer, falls es mehr, als nur einen gibt. Die Konditionen für den Kredit gehören ebenfalls in den günstigen Kreditvertrag. Dazu zählen Laufzeit, Zinsen, effektiver Zinssatz und auf jeden Fall der Gesamtbetrag des Kredits, der sich aus dem Auszahlungsbetrag plus Zinsen ergibt. Falls Sicherheiten vereinbart wurden, gehören auch diese in den Kreditvertrag. Es gibt Darlehen, die zweckgebunden sind. In diesem Fall muss auch der Kreditzweck in den günstigen Kreditvertrag aufgenommen werden. Sollten Auflagen vereinbart werden, müssen auch sie Bestandteil des Darlehensvertrages werden. Als Auflage für einen Kredit kann beispielsweise vereinbart werden, dass in regelmäßigen Abständen das aktuelle Einkommen belegt oder die kontinuierlich vorhandene Bonität nachgewiesen werden muss. Die Datenschutzerklärung ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, der unbedingt im Vertrag zum Kredit auftauchen muss. Ebenso die Salvatorische Klausel, die besagt, dass der günstige Kreditvertrag in Kraft bleibt, falls eine der Vereinbarungen und Feststellungen gesetzlich nicht gültig sein sollte. Sollte der Kredit aufgrund einer Kalkulation oder anderweitigen Berechnung genehmigt worden sein, gehört auch sie als Anlage zum Vertrag. Nicht zuletzt darf die Widerrufsbelehrung nicht fehlen. Mit der Unterschrift aller Vertragspartner wird der Kreditvertrag dann gültig.