Güterkraftverkehr

Abkommen über Allgemeine Bedingungen für internationale Güterkraftverkehrsbeförderungen zwischen den Mitgliedsländern des RGW - völkerrechtlicher Vertrag vom 29.6. 1974 zur Regelung der frachtrechtlichen Beziehungen im grenzüberschreitenden Güterkraftverkehr zwischen RGW-Ländern (noch nicht in Kraft getreten). Durch die Allgemeinen Bedingungen für internationale Güterkraftverkehrsbeförderungen (A/B Kraftverkehr 1974) werden die bewährten Bestimmungen des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) generell für den grenzüberschreitenden Kraftverkehr im RGW eingeführt. Voraussetzung für die Durchführung entsprechender Transporte und damit auch für den Abschluss des Frachtvertrages sind Transportgenehmigungen durch die zuständigen Organe der Mitgliedsländer, durch deren Territorium der Transport erfolgt. In den A/B Kraftverkehr 1974 werden weites des Frachtvertrages, die Beförderungspapiere und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner geregelt. Die materielle Verantwortlichkeit des Frachtführers ist als Kombination von objektiver Haftung und Verschuldensprinzip ausgestaltet. Die Haftung für Güterschäden und Lieferfristüberschreitung ist umfangmäßig eingeschränkt.