Gurt

Gurt: 1. äußeres oder waagerechtes Konstruktionsglied (Gurtstab) eines Fachwerks. - 2. horizontaler Teil eines Blechträgers im Unterschied zum senkrechten Steg oder zu Füllstäben (z. B. bei Fachwerkträgern). I-Träger bestehen aus Ober- und Unterflansch mit zwischengesetztem Steg. Gusseisen Baustahl.