Hängekonstruktion

Hängekonstruktion: Teil eines Bauwerks, bei dem angreifende Lasten primär durch auf Zug beanspruchte Tragglieder aufgenommen werden. Beim Hängedach liegen die Dachplatten auf Seilen, die in Stahlbetonscheiben verankert sind. Die Seile liegen in der Dachebene und werden mit 2 Druckriegeln gegeneinander abgestützt. Dabei erfolgt meist eine Vorspannung der Seile, wodurch die aufgelegten Dachplatten unter Druck gesetzt werden. Die Wände übertragen nur die senkrechten Lasten. Beim Hängehaus liegen die Geschoßdecken im Gebäudeinnern auf einem gegründeten Stahlbetonkern auf, während sie an der Gebäudeaußenseite von einer Hängekonstruktion getragen werden. Diese ist an einem meist als räumliches Kastenwerk ausgebildetem Kragdach verankert, das auf dem Gebäudekern aufliegt. Dadurch werden die von der Hängekonstruktion und der Dachkonstruktion aufgenommenen Lasten in den Kern und dessen Gründung geleitet. Da beim Hängehaus an die Stelle der sonst vorhandenen Außenstützen die Aufhängung sämtlicher Geschoßdecken tritt, ermöglicht es unbehinderten Verkehr für Fußgänger und Fahrzeuge. Um die Durchsenkung der Decken im Außenwandbereich gering zu halten, werden die Aufhänger entweder weit überdimensioniert oder vorgespannt.

Hängeboden: 1. umg. für Bodenraum zum Wäschetrocknen. - 2. zu Abstellzwecken in Nebenräumen einer Wohnung oberhalb der Kopfhöhe eingebaute leichte, unbegehbare Holzzwischendecke. Hängebühne Arbeitsbühne.