Hafen

Hafen - natürliches oder künstlich angelegtes Wasserbecken als geschützter Liege- und Umschlagplatz für Schiffe. Nach der geographischen Lage und der vorwiegenden Abfertigung von See- oder Binnenschiffen werden See- und Binnenhäfen unterschieden. Der Hafen ist Standort der Flotte der hier ansässigen Schifffahrtsuntemehmen (Heimathafen), der hafengebundenen Industrie und Lagerwirtschaft (Industriehafen), des Export- und Importhandels (Handelshafen), der Kriegsflotte (Kriegshafen), der Fischereiflotte (Fischereihafen), von Passagierschiffen (Passagierhafen) und/ oder dient dem Schutz der Schiffe vor den Unbilden der hohen See (Nothafen). Viele Häfen vereinigen alle oder mehrere dieser Aufgabenstellungen an einem Standort (Universalhafen) im Gegensatz zum Spezialhafen. Die ökonomische Funktion des Hafens besteht in der technischen (Umschlag) und kommerziellen (Abfertigung) Vermittlung des Überganges der Transportgüter und Passagiere von Wasser- in Landtransportmittel bzw. im Seehafen auch von See- in Binnenschiffe. Neben dem Umschlag als Hauptleistung übernimmt der Hafen die Sammlung, Sortierung, Markierung, Zwischenlagerung der Güter u. a. Nebenleistungen, wie Taillierung, Qualitätskontrolle, Versorgung der Schiffe mit Brenn- und Treibstoffen und Nahrungsmitteln, Frischwasser, technischer Ausrüstung usw. Die kommerzielle Abfertigung der Ladungsgüter, Passagiere und Schiffe obliegt den zur Seehafenwirtschaft i. e. S. zählenden, im Hafenbereich tätigen Betrieben, wie Schiffsmakler, Spediteur, Reisebüro, Taillierung u. a. Zur Hafenwirtschaft i. w. S. werden alle Produktions-, Handels- und Lagerbetriebe gezählt, die, im Hafengelände gelegen, die bes. Standortvorteile und eventuelle Privilegien (Freihafen)des Hafen als Verkehrsknotenpunkt ökonomisch nutzen oder Dienstleistungen für die Schifffahrt erbringen, z. B. Ausrüstung, Versorgung und Reparatur von Schiffen. Für die Benutzung des Hafens sind Hafengebühren bzw. Hafengeld zu entrichten.