Hafenliegezeit

Hafenliegezeit, Hafenzeit, Liegezeit, Liegetage - Aufenthaltszeit eines Schiffes im Hafen; i. w. S. die Zeitspanne zwischen dem Erscheinen des Schiffes auf Reede und dem Verlassen des Hafens (Hafendurchlaufzeit). Diese Zeitspanne enthält auch die Zeit des Wartens auf einen Hafenliegeplatz sowie für das Bugsieren, Festmachen und Verholen des Schiffes, die Lade- und Löschzeit, eventuell Zeit für Reparaturen, Übernahme von Treibstoff und Ausrüstung sowie die Zeit für das Auslaufen. Wegen der steigenden Tageskosten moderner Schiffe, z. B. Containerschiffe, hat die Verkürzung der Hafenliegezeit große ökonomische Bedeutung und gilt als wichtigste qualitative Kennziffer für den Hafen. I. e. S. umfasst die Hafenliegezeit die Anzahl von Tagen, die in einem Frachtvertrag (Chartervertrag) für das Laden und Löschen der Ladung erlaubt sind und deren Überschreitung (Überliegezeit) Sanktionen in Form vom Liegegeld (Schiffsliegegeld) für den Befrachter nach sich zieht, während bei Unterschreitung vom Reeder Prämien (Eilgeld) an den Hafen gezahlt werden können. Die Berechnung der Liegezeit, d. h. die Einbeziehung oder der Ausschluss von Sonn- und Feiertagen, Regentagen, Sturmtagen usw., richtet sich nach den Hafenusancen.