Haftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung - Versicherung für den Fall, dass gegen den Versicherungsnehmer oder andere mitversicherte Personen nach den Rechtsvorschriften über die Verantwortlichkeit für Schadenszufügung Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Verantwortlichkeit, die Leistung des Versicherers an den Geschädigten bei berechtigten Schadenersatzansprüchen sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche. Die durch den Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen schuldhaft verursachten Schäden, die einen Schadenersatzanspruch auslösen und für die Versicherungsschutz gewährt wird, lassen sich in drei Komplexe gliedern: Tod, Verletzung oder Gesundheitsschädigung von Menschen (Personenschaden), Beschädigung oder Vernichtung von Sachen (Sachschaden), Vermögenseinbußen, die weder auf einen Personen- noch auf einen Sachschaden zurückzuführen sind (Vermögensschaden). Die wirtschaftliche Bedeutung der Haftpflichtversicherung besteht darin, dass der Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen schuldhaft herbeigeführter, aber nicht vorsätzlicher Schadenverursachung geschützt wird und der Geschädigte seinen berechtigten Schadenersatzanspruch gegen den Schadenstifter auch dann realisieren kann, wenn dessen Vermögen oder Einkommen zum vollen Ersatz des Schadens nicht ausreichen. Die Haftpflichtversicherung gliedert sich entsprechend den speziellen Eigenschaften, Tätigkeiten und damit verbundenen Rechtsverhältnissen des Versicherungsnehmers. Selbständige Spezialformen der Haftpflichtversicherung sind die Kraftfahr-Haftpflichtversicherung, die aber organisatorisch zur Kraftfahrversicherung zählt, sowie die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Architekten u. a. freiberuflich Tätige. Letztere wird in nicht mehr betrieben, da sie dem im Sozialismus geltenden Grundsatz widerspricht, dass die Versicherung die persönliche Verantwortung für eine sorgfältige Ausübung der beruflichen Tätigkeit nicht einschränken darf. Die Haftpflichtversicherung ist in zum großen Teil in komplexen Versicherungsformen für die Bürger und für die sozialistische Wirtschaft mit enthalten, z. B. in der Haushaltversicherung und Versicherung des persönlichen Eigentums der Mitglieder der LPG und GPG, in der Versicherung der volkseigenen Wirtschaft, der Versicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Nahrungsgüter- und Forstwirtschaft sowie in der Versicherung der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen. Während die Kraftfahr-Haftpflichtversicherung und die Haftpflichtversicherung der staatlichen Organe und staatlichen Einrichtungen Pflichtversicherungen sind, werden alle anderen Formen der Haftpflichtversicherung als freiwillige Versicherungen betrieben. In ist die Haftpflichtversicherung nicht mit einer Deckungssumme (vereinbarte Summe, bis zu deren Höhe der Versicherer im Schadenfall maximal leistet) ausgestattet, so dass im Versicherungsfall die berechtigten Schadenersatzansprüche ohne Berücksichtigung einer Höchsthaftungssumme befriedigt werden. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind u. a. Haftpflichtansprüche aus vorsätzlicher Schadenherbeiführung, Haftpflichtansprüche von Angehörigen des Versicherungsnehmers, Haftpflichtansprüche wegen Abhandenkommens von Sachen, Haftpflichtansprüche wegen Schäden an Sachen, die dem Versicherungsnehmer zum Gebrauch, zur Nutzung oder Verwahrung übergeben wurden, Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die an den vom Versicherungsnehmer hergestellten Sachen infolge einer in der Herstellung oder Lieferung liegenden Ursache entstanden sind, Haftpflichtansprüche aus Schäden durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Niederschlägen (z. B. Rauch, RuB usw.), durch Abwässer, Schwammbildung u. a. Diese Ausschlüsse dienen in erster Linie der Erziehung der Versicherungsnehmer zur Einhaltung ihrer Pflichten hinsichtlich der Durchsetzung von Ordnung und Sicherheit ( Schadenverhütung) und der Vermeidung von Manipulationen, die zu ungerechtfertigten Forderungen führen.