Hallenbau

In der Architektur wird ein großer Raum häufig mit mehrgeschossiger Höhe und meist spezieller Funktion als Halle bezeichnet. Eine Halle kann ein unwesentlicher Bestandteil eines Gebäudes, einer Gemeinde oder eines Gebäudekomplexes sein (wie etwa Empfangshalle). Die Halle kann aber auch ein wichtiger und zentraler Bestandteil eines Gebäudekomplexes sein (z.B. Montagehalle, Markthalle). Während der langjährigen Geschichte des Hallenbaus sind den Architekten viele interessante Konstruktionen eingefallen.

Man kann die verschiedenen Bautypen entsprechend ihrer Funktionalität folgendermaßen einteilen: Lager-, Montage- und Fabrikhallen, welche primär dem Zweck der Lagerung und Produktion von Gegenständen dienen und nicht etwa als Versammlungsort. Ferner gibt es zur senkrechten Erschließung eines Gebäudes die sogenannte Treppenhalle (z.B. Verwaltungs- oder Gerichtsgebäude). Außerdem kennt man die fliegenden Bauten auf temporär eingerichteten Jahrmarkten und Festen. Der Vorteil dieser flexiblen Bauten liegt in ihren vergleichsweise leichten, kostengünstigen und praktischen Montage und Demontage. Darüber hinaus erfreuen sich im Hallenbau großer Beliebtheit die Gemeinde- und Stadthallen, welche überwiegend als Mehrzweckhallen der Bürgerversammlung bei Veranstaltungen dienen. Überdies sind auch Schulaulen und Sporthallen erwähnenswert, welche mit fester bzw. beweglicher Bühne oder Tribüne ausgestattet und häufig auch mit zweckmäßigen Nebenräumen versehen sind. Besonders beliebt sind die Glashallen, wenn es auf die Anschaulichkeit der präsentierten Objekte geht. Dies ist etwa bei den botanischen Gärten der Fall. Die Außenhaut der Glashallen besteht größtenteils aus durchsichtigen Flächen. Nichts zu vergessen ist der Parlament- bzw. Kongresshallentyp. Diese Hallentypen kennen wir vorwiegend aus den Kinos oder Theatern mit festen Sitzplatzreihen.