Handeln ohne Auftrag

Handeln ohne Auftrag - Tätigwerden für einen anderen zur Erledigung von dessen Angelegenheiten oder zur Erfüllung bestimmter Rechts- pflichten, ohne dass hierfür gegenüber dem anderen eine Verpflichtung übernommen wurde. Das Handeln ohne Auftrag ist eine unentgeltliche Hilfeleistung (z. B. Annahme einer Warenlieferung für den abwesenden Wohnungsnachbar), die so auszuführen ist, wie es den Interessen und dem mutmaßlichen Willen des anderen entspricht. Der Handelnde hat Anspruch auf Erstattung der zur Hilfeleistung erforderlichen Aufwendungen. Die Regelungen über das Handeln eines Bürgers ohne Auftrag gelten für zwischenbetriebliche Beziehungen entsprechend.